Gesetzliche Betreuung:

ist eine Aufgabe der Rechtsfürsorge. Um den wohl häufigsten Missvereständnissen vorzubeugen, ist es direkt  erwähnenswert, dass die Tätigkeiten gesetzlicher Betreuer keinen sozialarbeiterischen Auftrag inne halten.

Gesetzliche Betreuung ist ein Instrument der Rechtsfürsorge und dient als Unterstützungsinstrument für diejenigen Menschen, die auf Grund von Krankheit/en mittel- oder langfristig nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten zu besorgen.

Das neue Betreuungsrecht stärkt die Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen. Es trägt damit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung.

Nur das zuständige Amtsgericht kann einem gesetzlichen Vertreter einen oder mehrere Aufgabenkreise zuweisen. Innerhalb der Aufgabenkreise, die in einem Gerichtsbeschluss festgehalten werden, kann und darf ein gesetzlicher Betreuer tätig werden. Gegen den freien Willen eines volljährigen, darf ein Betreuer nicht bestellt werden (§ 1814 BGB).

Ein gesetzlicher Betreuer übt gemäß den Vorgaben des 1814 ff. BGB die rechtliche Vertretung für einen Menschen aus. Hierzu gehören in vielen Fällen die Verwaltung des Vermögens, die Vertretung gegenüber Renten- und Sozialleistungsträgern, sowie beispielsweise die Vertretung in Gesundheitsangelgenheiten.

Die Bestellung eines Betreuers erfolgt auf Antrag des Volljährigen oder von Amts wegen. Soweit der Volljährige seine Angelegenheiten lediglich aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung nicht besorgen kann, darf ein Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn dies erforderlich ist. Die Bestellung eines Betreuers ist insbesondere nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährige durcheinen Bevollmächtigten oder durch andere hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, erledigt werden können, insbesondere bspw. durch sozialerechtliche Stützungsleistungen.

In meiner beruflichen Praxis arbeite ich in der Regel eng mit Familienmitgliedern, Ärzten und anderen Fachleuten zusammen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Wünsche meiner Klienten bestmöglich berücksichtigt werden. Meine Hauptaufgabe ist es, für die Sicherheit und das Wohlbefinden meiner Klienten zu sorgen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Ich bin stets bemüht, meine Klienten bestmöglich zu beraten, ihnen bei der Lösung ihrer Probleme mit Rat und Tat zu helfen und ihnen im Rahmen des rechtlich möglichen ganzheitlich zur Seite zu stehen.

A. El-Zein
Sozialpädagoge B.A.

Betreuungsbüro Praxis Jugend & Soziales
Gestzliche Betreuung & Verfahrensbeistandschaften in Kindschaftssachen
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